Hundehaltung

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben und ist stets in voller Höhe zu entrichten. Sie entfällt bei einer Hundehaltung in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten. Hunde, die mehr als vier Monate alt sind, sind steuerpflichtig. Die Anmeldung zur Hundesteuer müssen Sie innerhalb eines Monats erledigen. Es werden keine Hundesteuermarken ausgegeben, als Nachweis zählt der Bescheid. Weitere Informationen zur Hundesteuer erhalten …