Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die An-, Ab- und Ummeldung der Einwohner für die Mitgliedsgemeinden Absberg, Pfofeld, Haundorf und Theilenhofen der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen.

Zur Anmeldung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Diese Regelung soll Scheinmeldungen verhindern. Das heißt, bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (Vermieter) auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

Die meldepflichtige Person hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung des Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus.

Somit muss der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.

Wenn Sie eine eigene Wohnung beziehen, also selbst Eigentümer sind, geben Sie künftig eine solche Erklärung für sich selbst ab.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab sofort unter der Internetadresse www.vggunzenhausen.de >-Bürgerservice> FormularCenter, abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen, Frankenmuther Straße 2 d, 91710 Gunzenhausen, zur Abholung bereit.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen ferner Melde- und Lebensbescheinigungen aus, nehmen Anträge auf Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister entgegen und erstellen beglaubigte Kopien.

Das Einwohnermeldeamt bearbeitet außerdem Melderegisterauskünfte, stellt Fischereischeine aus und ist für die Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren zuständig.

Kontakt:
Frau Seßler
Tel. 09831/6774-14
Zimmer 3
Email: vg.sessler@ vggunzenhausen.de

Frau Glas
Tel. 09831/6774-28
Zimmer 3
vg.glas@ vggunzenhausen.de

Frau Mardus
Tel. 09831/6774-11
Zimmer 4
vg.mardus@ vggunzenhausen.de