Pässe und Ausweise

Zu Beginn der Reisezeit wird gebeten, Ausweispapiere rechtzeitig zu beantragen.

Da es immer wieder vorkommt, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Abreise feststellen, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind, möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Ausweis- und Passpapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können.

Die Bearbeitungszeit für eine Neubeantragung bei Personalausweisen liegt derzeit bei ca. 2-3 Wochen und bei Reisepässen bei ca. 4-5 Wochen.

Damit Sie pünktlich zur Urlaubszeit im Besitz gültiger Ausweise und Pässe sind, empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige Beantragung Ihrer Ausweise und Pässe.

Zur Beantragung eines Personalausweises bzw. eines Reise- und Kinderreisepasses bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Ein biometrisches Passfoto für den Personalausweis, Reisepass (nicht älter als 6 Monate).
  • Den bisherigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Der Antrag ist persönlich zu stellen, da auf dem Antragsformular die eigenhändige Unterschrift zu leisten ist und bei Personalausweisen sowie Reisepässen der Fingerabdruck notwendig ist.
  • Eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei der Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren und bei einem Reisepass unter 18 Jahren notwendig. Diese ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen auf Nachfrage erhältlich.

Falls Ihr letztes Ausweisdokument nicht von der VG Gunzenhausen ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Geburtsurkunde notwendig.

 Es wird gebeten, Ihre Ausweispapiere auf deren Gültigkeit hin zu überprüfen und, falls notwendig, rechtzeitig neue Ausweispapiere zu beantragen.


Aktuelle Informationen zur Reisezeit

Aktuelle Länderinformationen und Einreisebestimmungen finden sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de). Neben Hinweisen u. a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit Adressen der konsularischen Vertretungen können Sie dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes abrufen. Wir weisen gleichwohl nachdrücklich drauf hin, dass von Seiten des Auswärtigen Amts für die Aktualität der dort aufgeführten Informationen (Visumerfordernisse etc.) keine Gewähr übernommen wird. Verbindliche und aktuelle Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der betreffenden Länder erteilen. Insgesamt handelt es sich bei Auskünften über Einreisebestimmungen anderer Länder um keine verbindliche Rechtsauskunft, sondern um eine freiwillige Serviceleistung des Passamtes der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen.

Kontakt:
Frau Seßler
Tel. 09831/6774-14
Zimmer 3
Email: vg.sessler@vggunzenhausen.de

Frau Glas
Tel. 09831/6774-28
Zimmer 3
Email: vg.glas@vggunzenhausen.de

Frau Mardus
Tel. 09831/6774-11
Zimmer 4
Email: vg.mardus@vggunzenhausen.de

Informationen zum Verfahren hinsichtlich der Beantragung von Ausweisen und Pässen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

https://www.personalausweisportal.de

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

 

Weitere Informationen zum Coronavirus und Ihrem Eigenschutz finden Sie unter:

http://www.landkreis-wug.de/gesundheit/coronavirus/

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/aktuelles/coronavirus_info.htm#allgemein