Abschaffung des Kinderreisepasses

  • Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
  • Eltern müssen für ihr Kind einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen.
  • Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.
    h. Solange das Gültigkeitsende nicht erreicht ist, können Kinder aber noch mit dem Kinderreisepass reisen.
  • Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Bitte beachten Sie:

Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Die Bearbeitungszeit für eine Neubeantragung bei Personalausweisen liegt derzeit bei ca. 2-3 Wochen und bei Reisepässen bei ca. 4-5 Wochen.

Was Sie noch wissen sollten:

Das Mindestalter für die Nutzung des Online-Ausweises wird von 16 auf 13 Jahre gesenkt: Jugendliche erhalten damit eine sichere Möglichkeit, sich auf für sie zugänglichen Plattformen und sozialen Medien zu bewegen. Mit dem Online-Ausweis können sie ihre Identität sicher und einfach verifizieren, ohne unnötig viele persönliche Daten preisgeben zu müssen.

Zum 01. Januar 2024 werden Reisepässe für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, teurer.

Der Preis ändert sich wie folgt:

Alter Preis:    60,00 €
Neuer Preis:  70,00 €