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Dienstleistungen von A-Z

Personalausweis, Reisepass und eID-Karte, Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes

Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.

Als Inhaberin oder Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Pass- oder Personalausweisbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt auch für die eID-Karte, die – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt. Auf dem Personalausweis ist die Anschrift auf der Kartenrückseite und im Chip hinterlegt. Im Reisepass ist der Wohnort angegeben, in der eID-Karte ist die Anschrift nur im Chip gespeichert.

Die Anschrift übernimmt für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, daher ist darauf zu achten, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder Rücksendungen die antragstellende Person nicht erreichen.

Die Adressänderung können Sie persönlich bei der zuständigen Pass- und Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung online über das Internet vornehmen.

Persönlich bei der Gemeinde

Bitte legen Sie Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass bzw. Ihre eID-Karte der für Sie zuständigen Pass-Personalausweisbehörde beziehungsweise eID-Karte-Behörde vor.

Elektronische Änderung

Eine elektronische Änderung ist nur im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung (siehe www. wohnsitzanmeldung.gov.de und https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/elektronische-wohnsitzanmeldung/elektronische-wohnsitzanmeldung-node.html), eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg, möglich, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Wohnsitz; Anmeldung - BayernPortal unter https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8444082781?localize=false.

Bei persönlicher Vorsprache

Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Die Anschriftenänderung kann von der Dokumenteninhaberin bzw. dem Dokumenteninhaber persönlich oder von einer mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestatteten Person veranlasst werden.

Bei elektronischer Änderung

Sie veranlassen die Änderungen über den Online-Dienst “Elektronischen Wohnsitzanmeldung“, sofern die für Sie zuständige Behörde an diesen Online-Dienst angeschlossen ist.

Bei persönlicher Vorsprache

Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-, Personalausweis-, eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den zu ändernden Dokumenten vorsprechen. Die Adressänderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person im Rahmen einer persönlichen Vorsprache vorgenommen werden.

Die bevollmächtigte Person muss eine Vollmacht vorlegen und sich mit einem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das bzw. die zu ändernden Personaldokumente müssen mitgebracht werden.

Bei elektronischer Anmeldung

Sobald Sie von Ihrer neuen Meldebehörde die Meldebestätigung als PDF erhalten haben, können Sie die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern. Außerdem erhalten Sie einen Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und auf Ihrem Reisepass aktualisiert wird.

  • Für die elektronische Anmeldung folgen Sie bitte den Hinweisen unter „Wohnsitz; Anmeldung - im BayernPortal“ (https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8444082781?localize=false) bzw. den Hinweisen auf der Internetseite Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie in der Regel nach wenigen Tagen Ihre Meldebestätigung zum Herunterladen als PDF. Nach Abschluss der Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und Ihren Reisepass um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren. Das gilt auch für die eID-Karte.
  • Nachdem Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifiziert haben, kann der Onlinedienst die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichern. Zusätzlich erhalten Sie einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, den Sie entsprechend der zugesandten Anleitung auf dem Personalausweis und Reisepass aufbringen.

Sollte das Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde vor, um die Anmeldung abzuschließen und Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte ändern zu lassen.


schnellstmöglich

keine

Persönliche Vorsprache: Sofort.

Elektronische Änderung: Die Änderung der Daten auf dem Chip ist nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Zusendung des Adress- bzw. Wohnortaufklebers dauert in der Regel etwa eine Woche.

Es empfiehlt sich, die Adresse bzw. den Wohnort gleichzeitig bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

Wenn Sie sich persönlich ins Ausland abmelden, können Sie die Anschriften-/Wohnortänderung bereits im Rahmen der Abmeldung vornehmen.

  • Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

    Persönliche Vorsprache

    • Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
    • Bei Umzug ins Ausland:
      • Bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort
      • Bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland

    Elektronische Änderung

    • Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen PIN
    • Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
    • Kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC

  • § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • § 15 Passgesetz (PassG)
  • § 20 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
  • § 19, § 36c Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PAuswV

Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden

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Frankenmuther Straße 2d
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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