Dienstleistungen von A-Z
Rundfunkbeitrag, Abmeldung einer Wohnung
Sie können sich vom Rundfunkbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen abmelden.
Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn
- Sie zu einem anderen Beitragszahler ziehen,
- der Beitragszahler verstorben ist,
- Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen/gezogen sind und vollstationär betreut/gepflegt werden,
- Sie dauerhaft ins Ausland ziehen,
- Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben,
- sonstige Gründe zutreffen.
Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.
Sie benötigen für die Abmeldung Ihre Beitragsnummer.
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Es fallen keine Kosten an.
- Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkunde
- wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
- wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung
- § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 und Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
AdresseARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
+49 1806 99955510+49 1806 99955510
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)








