Geburt

Beurkundung nur bei Hausgeburten, bei Geburt im Krankenhaus ist das Standesamt am Sitz des Krankenhauses zuständig.

Mitzubringen wäre:
Personalausweis oder Reisepass, Geburtsanzeige der Hebamme

 bei Kindern verheirateter Eltern: beglaubigte Abschrift Eheregister oder Eheurkunde.

bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern: Geburtsurkunde der Mutter und – falls die Mutter verheiratet war – Nachweis über die Auflösung der Ehe/Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten; Geburtsurkunde des Vaters

Kontakt:
Frau Beyerlein
Tel. 09831/6774-14
Zimmer 3
Email: vg.beyerlein@vggunzenhausen.de

Frau Mardus
Tel. 09831/6774-11
Zimmer 2
vg.mardus@ vggunzenhausen.de

Frau Glas
Tel. 09831/6774-28
Zimmer 1
vg.glas@vggunzenhausen.de