Zur Erklärung über den Kirchenaustritt sind keine besonderen Urkunden erforderlich. Es ist lediglich der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen. Bei Kindern, die noch keinen Personalausweis haben, reicht die Geburtsurkunde.
Zur Erklärung über den Kirchenaustritt sind keine besonderen Urkunden erforderlich. Es ist lediglich der Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen. Bei Kindern, die noch keinen Personalausweis haben, reicht die Geburtsurkunde.