Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

A. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung  gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes widersprechen.

B. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-gesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung  gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

E. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen, mit Terminvereinbarung, unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der

VG Gunzenhausen – Einwohnermeldeamt
Frankenmuther Str. 2 d, 91710 Gunzenhausen

 

während den Öffnungszeiten (mit Terminvereinbarung)
Montag bis Freitag        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                      14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag                  14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

vornehmen.

Der Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre kann auch telefonisch (09831/6774-14) oder per
email (vg.sessler@vggunzenhausen.de) angefordert werden.

Gunzenhausen, 31.01.2024

 

Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen

Seßler